Schutzraum Nachrüstungen

Artikelnummer: 2

  • Für Bestandsgebäude SN
  • Gasfilteranlage BS40
  • Trocken WC
  • Drucktür
  • Explosionschutzventile / Gasklappen

 

Kategorie: Schutzräume


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Beschreibung

Schutzraum Nachrüstungen SN.

Wer keinen Schutzraum in seinem Hause hat, kann sich einen Raum seines Kellers als Schutzraum herrichten.
Schutzräume sind als in sich geschlossene Räume herzustellen, die gasdicht abschließbar sein müssen. Die Schutzräume sind so zu erstellen, dass eine Mehrfachnutzung (in Frieden, in Krisen- sowie in Katastrophenfällen) möglich ist.

Die Schutzräume sollten Schutz gewähren

  • Gegen herabfallende Trümmer,
  • Gegen radioaktive Strahlungen,
  • Gegen Brandeinwirkungen und gegen chemische Substanzen.

Der Raum sollte, für einen längeren Aufenthalt geeignet sein. Neben den Schutzräumen dürfen sich keine gefahrdrohenden Anlagen ( z. Bsp. Einrichtungen, deren Nutzungen mit Brand-und Explosionsgefahren verbunden sein könnten, und Anlagen, bei denen giftige Gase und Dämpfe entstehen könnten) befinden. Der Schutzraum sollte sich möglichst in einer Gebäudeecke befinden und möglichst keine Öffnung ins Freie haben. Er sollte nicht größer als 30m2 sein. Kellerfenster sind auf volle Wandstärke zuzumauern, Schächte zuzuschütten. Bei Reihenhäusern einen Wanddurchbrauch von etwa 60 x 80 cm zum Nachbarhaus planen(Rettungsweg).

Die lichte Höhe des Schutzraumes sollte mindestens 1,95m betragen. Der Zugang sowie der Bereich der Tür muß von brennbaren Teilen frei sein. Schornsteine dürfen nicht durch Schutzräume durchgeführt werden. Gas- und Heizungsrohre, sowie andere Rohrleitungen, von denen Gefahr ausgehen könnte, sollten möglichst nicht durch Schutzräume geführt werden. Ggf. sind in Aufenthaltsräumen unmittelbar an den Umfassungswänden Absperramaturen einzubauen.

Vorhandenes fachgerecht ausgeführtes Mauerwerk kann belassen werden. Vorhandener festhaftender Innenputz kann an den Wänden belassen werden. Die Decken über den Schutzräumen, sowie die darüber liegenden Decken, müssen einschließlich Estrich mindestens 15cm dick sein. Hier muß jedoch sichergestellt werden, dass bei möglicher Brandeinwirkung, die Brandlast in den Räumen, über den Schutzräumen gering ist und bei möglicher Verstrahlung, die Fenster und Türen in den angrenzenden Räumen geschlossen sind. Die Außenwände unter Erdgleiche müssen ein Gewicht von mindestens 350Kg je m2, über Erdgleiche 1000Kg pro m2 aufweisen. Sind Außenwandöffnungen in den angrenzenden Kellerräumen zum Schutzraum vorhanden, müssen die Innenwände der Schutzräume mindestens 750kg pro m2 schwer sein.

Raumlufttechnische Versorgung in Schutzräumen sind erforderlich, um Schadstoffe abzuscheiden und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen. Dies wird bei kontaminierter Außenluft durch eine NBC-Filteranlage / Schutzlüftung sichergestellt. Hierzu bieten wir unsere Gasfilteranlage BS40 an.

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